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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Patr8ick8 F.8, Neunkirchen / Saarland | 440145 | ||
| Datum | 15.11.2007 12:45 MSG-Nr: [ 440145 ] | 29927 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, und genau da kommen wir zum nächsten Negativpunkt. In solch kleinen Orten ist es doch meistens üblich, dass während der Woche tagsüber der arbeitende Anteil an der Bevölkerung eh außerhalb ist. Somit hat vermutlich meine Pflichtfeuerwehr ihre korrekte Einsatzstärke sowieso nur zwischen Freitagabend und Montagmorgen. In der übrigen Zeit wird wohl daher auch mit Pflichtfeuerwehr die Hilfsfrist kaum zu halten sein. Wo also ist der Sinn der Maßnahme? Meiner Meinung nach ist es mehr oder weniger eine Alibimaßnahme der Verwaltung, damit man im Falle des Falles sagen kann: Wir haben was gemacht. ======= Erfahrung nennt man die Summe all unserer Irrtümer. | ||||
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