News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorPatr8ick8 F.8, Neunkirchen / Saarland440145
Datum15.11.2007 12:45      MSG-Nr: [ 440145 ]29927 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Hallo zusammen,

    und genau da kommen wir zum nächsten Negativpunkt.
    In solch kleinen Orten ist es doch meistens üblich, dass während der Woche tagsüber der arbeitende Anteil an der Bevölkerung eh außerhalb ist. Somit hat vermutlich meine Pflichtfeuerwehr ihre korrekte Einsatzstärke sowieso nur zwischen Freitagabend und Montagmorgen. In der übrigen Zeit wird wohl daher auch mit Pflichtfeuerwehr die Hilfsfrist kaum zu halten sein. Wo also ist der Sinn der Maßnahme?
    Meiner Meinung nach ist es mehr oder weniger eine Alibimaßnahme der Verwaltung, damit man im Falle des Falles sagen kann: Wir haben was gemacht.


    =======
    Erfahrung nennt man die Summe all unserer Irrtümer.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.164


    Pflichtfeuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt