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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz440147
Datum15.11.2007 12:53      MSG-Nr: [ 440147 ]29841 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Geschrieben von Patrick Feniqueund genau da kommen wir zum nächsten Negativpunkt.
    In solch kleinen Orten ist es doch meistens üblich, dass während der Woche tagsüber der arbeitende Anteil an der Bevölkerung eh außerhalb ist. Somit hat vermutlich meine Pflichtfeuerwehr ihre korrekte Einsatzstärke sowieso nur zwischen Freitagabend und Montagmorgen. In der übrigen Zeit wird wohl daher auch mit Pflichtfeuerwehr die Hilfsfrist kaum zu halten sein.


    Grundsätzlich richtig, aber das könne viele viele freiwillige Wehren auch nicht.

    Geschrieben von Patrick FeniqueWo also ist der Sinn der Maßnahme?

    Das man zumindest am Wochenende eine funktionierende Wehr hat. Was willst du denn sonst machen wenn alle anderen Mittel wie Werbung, Nachwuchs nicht ziehen? Was das Thema Tagesalarmsicherheit angeht weißt du ja sicherlich selbst das es keine Patentlösung gibt.

    Geschrieben von Patrick FeniqueMeiner Meinung nach ist es mehr oder weniger eine Alibimaßnahme der Verwaltung, damit man im Falle des Falles sagen kann: Wir haben was gemacht.

    Zu allererst ist es mal die Pflicht der Verwlatung das zu tun was Sie gerade nachen.

    Gruß Sebastian



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