News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440189
Datum15.11.2007 15:20      MSG-Nr: [ 440189 ]29801 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Geschrieben von Marcel KindIn Sachsen-Anhalt ist eine Regelung, allerdings für alle ehrenamtlich Tätigen, in der Gemeindeordnung formuliert. Das ist in den Gemeindeordnungen anderer Länder ebenfalls enthalten.

    Wer ehrenamtlich tätig ist, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines VerdienstausfallsDas ist keine Aufwandsentschädigung in dem Sinne. Das bedeutet, nur wenn du tatsächliche bare Ausgaben vorweisen kannst, bekommst du diese ersetzt.

    Ehrenamtlich Tätigen können angemessene Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung gewährt werden."Können"...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.113


    Pflichtfeuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt