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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Umgang mit der Motorsäge - Ausbildungsvoraussetzung? | 11 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 440410 | ||
Datum | 16.11.2007 12:10 MSG-Nr: [ 440410 ] | 6271 x gelesen | ||
Hallo Tobias Geschrieben von Tobias Neuber Windwurf ist nicht enthalten. ist auch selten hoheitliche Aufgabe der F. Warum, nach gängiger Rechtsmeinung (zumindest wenn man den Roten Hefte glauben darf), dann gehört das Freischneiden und Räumen überörtlicher Straßen (sprich zumindest Bundesstraßen und BAB) durchaus zu den hoheitlichen Aufgaben der FW, zumindest dann, wenn das durch den Straßenbaulastträger nicht in angemessener Zeit auszuführen ist. Und das ist zumindest bei uns nicht so selten. mkg WErner | ||||
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