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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 441122 | ||
| Datum | 19.11.2007 17:54 MSG-Nr: [ 441122 ] | 29862 x gelesen | ||
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Hallo, Soweit ich das weiß,weil wir mit unserem 2. Ort (Silkerode) vor dem gleichen Problem standen & z.T. noch stehen,weil hier von 430 EW nur 12 in der Fw sind,muß die Gemeinde für jede Ausbildungs- & Einsatzstunde eine Aufwandsentschädigung zahlen. Das heißt pro Fw-Mann die jährlichen Ausbildungsstunden innerhalb der Wehr wie nach FwDV gefordert + weitere (z.B.techn.Lehrgänge) Ausbildungsmaßnahmen. Wie hoch die Aufwandsentschädigung / Std. ist ,muß dann innerhalb der Gemeinde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden,es gibt aber wohl Empfehlungen ( von-bis) durch Bundesländer ähnlich wie Aufwandsentschädigung von Führungskräften geregelt wird. MkG Lars | ||||
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