News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen441122
Datum19.11.2007 17:54      MSG-Nr: [ 441122 ]29862 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Hallo,
    Soweit ich das weiß,weil wir mit unserem 2. Ort (Silkerode) vor dem gleichen Problem standen & z.T. noch stehen,weil hier von 430 EW nur 12 in der Fw sind,muß die Gemeinde für jede Ausbildungs- & Einsatzstunde eine Aufwandsentschädigung zahlen.

    Das heißt pro Fw-Mann die jährlichen Ausbildungsstunden innerhalb der Wehr wie nach FwDV gefordert + weitere (z.B.techn.Lehrgänge) Ausbildungsmaßnahmen.

    Wie hoch die Aufwandsentschädigung / Std. ist ,muß dann innerhalb der Gemeinde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden,es gibt aber wohl Empfehlungen ( von-bis) durch Bundesländer ähnlich wie Aufwandsentschädigung von Führungskräften geregelt wird.

    MkG

    Lars



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.144


    Pflichtfeuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt