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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Feuerwehreinsatz,Kosten? | 12 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441149 | ||
| Datum | 19.11.2007 19:13 MSG-Nr: [ 441149 ] | 4251 x gelesen | ||
Hallo! Die Antwort ergibt sich aus dem Feuerwehrgesetz BW. Dort steht in § 36 das Einsätze nach § 2 in der Regel kostenlos sind. In § 2 steht u.a. Schadenfeuer. Das wird man auch bei einem angebrannten Essen annehmen. Ausnahmsweise wird doch Geld genommen, wenn Du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Reine Schusseligkeit würde ich noch nicht als grobe Fahrlässigkeit interpretieren. Sollte dennoch ein Kostenbescheid kommen, nimm Dir einen Anwalt. (z.B. http://www.ra-midunsky.de/) Gruß Sven | ||||
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