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Thema§34 Rechtfertigender Notstand, war: Ausschluss von Sonderrechten?5 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio441336
Datum20.11.2007 11:49      MSG-Nr: [ 441336 ]3577 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Markus BöhmfeldWie ich schon im anderen Beitrag geschrieben hab, will ich damit niemals eine schlimme Straftat rechtfertigen, sondern Ordnungswiedrigkeiten

Sorry, aber wenn du eine OWi rechtfertigen willst, warum zitierst du dann das Strafgesetzbuch?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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