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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | §34 Rechtfertigender Notstand, war: Ausschluss von Sonderrechten? | 5 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 441546 | ||
| Datum | 20.11.2007 23:16 MSG-Nr: [ 441546 ] | 3656 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Markus Böhmfeld bei §35 der StVO ist es ja immer strittig ob man nun als FFler sich auf der Fahrt zum Gerätehaus darauf berufen kann oder nichtDas ist eigentlich so strittig nicht mehr, und weil die Rechtsprechung auch auch Literatur sich weitgehend einig ist, dass §35 StVO auch für FFler auf dem Weg zum Gerätehaus gilt, brauchst du nicht mit rechtfertigendem Notstand zu konstruieren. Es gibt da ein weitläufig bekanntes Urteil des OLG Frankfurt aus den 90er Jahren, welches Sonderrechte für Privat-PKW verneint - dieses ist landauf landab als Fehlurteil verschrien und sogar von anderen Gerichten (afaik OLG Stuttgart, 2004) explizit als falsch benannt worden. Von daher gehe ich davon aus (und gebe das auch so in Ausbildungen weiter), dass § 35 StVO auch für Privat-PKW Anwendung findet und ganz grundsätzlich Sonderrechte gegeben sind - und das, obwohl ich Wirkungskreis des OLG Frankfurt wohne ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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