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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Dichtprüfung MSA Auer Atemschutzmasken | 5 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 442058 | ||
| Datum | 22.11.2007 21:27 MSG-Nr: [ 442058 ] | 5691 x gelesen | ||
Nabend, Geschrieben von Markus Comteße Vielleicht ist mit der zweiten Variante die Wasserbadprüfung gemeint... In der Bedienungsanleitung der Masken steht nur drin, dass die (Normaldruck-) Maske einer Sichtkontrolle und im Unterdruck (-10mbar) auf Dichtigkeit zu prüfen ist. Ich wüsste jetzt auch nicht, was mit der zweiten Prüfung geprüft werden soll? Kann eigentlich nur die "Prüfung" im Wasserbad sein, die man ja nur dann durchführt, wenn man die undichte Stelle nicht findet (kann bei der 3S erfahrungsgemäß nur Sprechmembran oder Scheibendichtrahmen sein, bzw. muß man das Ausatemventil etwas nachziehen). MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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