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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | (Wehr-)Ersatzdienst bei der Feuerwehr | 5 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 442222 | ||
Datum | 23.11.2007 18:22 MSG-Nr: [ 442222 ] | 4612 x gelesen | ||
Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan Rühmann Was muss ich machen damit das geht und was muss mein Ortsbrandmeister machen? am besten redest du mit deinem Ortsbrandmeister mal darüber, der wird wissen was er tun muss. Der wird auch die nötigen Formulare haben, mit denen die Freistellung für den Zivil- und Katastrophenschutz beim Landratsamt beantragt wird. Von denen erhäst du dann einen entsprechenden Bescheid und parallel informieren die das zuständige Kreiswehrersatzamt. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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