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Thema | Pressemeldung des ISM RLP zur Novellierung der FwVO RLP | 41 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 442729 | ||
Datum | 26.11.2007 11:55 MSG-Nr: [ 442729 ] | 12443 x gelesen | ||
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Mahlzeit, Geschrieben von Sebastian Krupp Was soll sich denn in Sachen "Mindestausstattung mit Schutzausrüstung/Schutzkleidung" ändern? Ob die hohen Herren nun auch mal in RLP auf das Thema Überhosen gekommen sind? Na hoffentlich! Dann sollten sie aber auch eine Broschüre "Wärmefenster??, oder wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Schnauze halten" rausbringen und dem entsprechenden Personenkreis zugänglich machen, damit das Weitererzählen dieser gequirlten *+~'#->--< á la "Fri´er hämma des ach ohne gemacht, do mergscht jo nix me heitzudaach mit dere dabbiche eipaggerei. Ma braucht doch e Wärmefenschda,..." endlich mal ein Ende hat. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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