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Thema | Pressemeldung des ISM RLP zur Novellierung der FwVO RLP | 41 Beiträge | ||
Autor | Bast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz | 442789 | ||
Datum | 26.11.2007 17:17 MSG-Nr: [ 442789 ] | 12450 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Ruppel Und dem Juristen der das 3-Stellen-Ordnungsamt leitet abzuverlangen, auch noch alle technischen Details der Schutzausrüstung seiner Feuerwehr zu kennen, wird wohl recht selten funktionieren. 1. man muss kein Hauptamtliches Feuerwehtechnisches Personal bestizen. 2. Selbst als ehrenamtlicher WL ist man doch schon Fachkraft genug allein das wissen über einsatztaktische Möglichkeiten einzelner Fahrzeuge ist man Fachmann desweiteren sollte man wissen wo und wie welche UVV gelten... Die Verwantwortung hat ein WL nun mal.. zumindest wissen wo es steht nicht auswendig können. 3. Sollte man als WL doch annähernd Up to Date sein... auch als ehrenamtlicher ich denke nicht das man sich alles erarbeiten muss sondern man evtl. auch das ein oder andere von seinen eigenen Kameraden heran getragen bekommt. Viele Komunen verlassen sich auf solche leute wenn man der Komune nix sagt wird die mit Sicherheit nicht nachfragen... nur meistens sollte viel öfter miteinander geredet werden. So Long Basti | ||||
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