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ThemaPressemeldung des ISM RLP zur Novellierung der FwVO RLP41 Beiträge
AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz442840
Datum26.11.2007 19:13      MSG-Nr: [ 442840 ]12537 x gelesen
Infos:
  • 26.11.07 Neuorganisation der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

  • Hi,

    Geschrieben von Bastian MüllerWie gesagt die HUPF 3 Jacken sind beim Brandeinsatz nicht zulässig! (Verlust des Versicherungsschutzes für Jedermann)

    Wie war das? Halbwissen ist gefährlicher als kein Wissen.

    Ich könnte Nackt mit meinem "Strahlrohr" löschen gehen, ich wäre immernoch versichert, natürlich bekommt jemand ärger aber versichert bin ich....

    wenn ich eine Gefährdungsbewertung gemacht habe, in der steht das Hupf T3 für nicht ATG`S ausreicht, dann reicht Hupf T3 für Nicht ATG`s aus.
    Dafür trage ich dann auch die Verandwortung!

    Nirgends steht das Hupf 1 verbindlich für alle Fw(SB) abngeschaft werden soll/muss!!

    Daniel



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