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Thema | Pressemeldung des ISM RLP zur Novellierung der FwVO RLP | 41 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 442840 | ||
Datum | 26.11.2007 19:13 MSG-Nr: [ 442840 ] | 12537 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Bastian Müller Wie gesagt die HUPF 3 Jacken sind beim Brandeinsatz nicht zulässig! (Verlust des Versicherungsschutzes für Jedermann) Wie war das? Halbwissen ist gefährlicher als kein Wissen. Ich könnte Nackt mit meinem "Strahlrohr" löschen gehen, ich wäre immernoch versichert, natürlich bekommt jemand ärger aber versichert bin ich.... wenn ich eine Gefährdungsbewertung gemacht habe, in der steht das Hupf T3 für nicht ATG`S ausreicht, dann reicht Hupf T3 für Nicht ATG`s aus. Dafür trage ich dann auch die Verandwortung! Nirgends steht das Hupf 1 verbindlich für alle Fw(SB) abngeschaft werden soll/muss!! Daniel | ||||
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