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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | wer hat die GUV 50.05 ?? | 17 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 442918 | ||
Datum | 27.11.2007 12:23 MSG-Nr: [ 442918 ] | 11072 x gelesen | ||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Seeger eine Norm brauche man nicht sagte er immer Soso....braucht man nicht. Na ja, wenn man staatliche Zuschüsse haben will dann wohl eher doch besser nach Norm bauen...ansonsten soll er das doch mal schriftlich mitteilen, dann lässt sich der Regressanspruch leichter durchsetzen. BTW maßgeblich ist hier die DIN 14092-1. Da gibt es auch eine Regelung zu den Stellplätzen. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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