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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikUnfallverhütung zurück
Themawer hat die GUV 50.05 ??17 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern442918
Datum27.11.2007 12:23      MSG-Nr: [ 442918 ]11072 x gelesen

Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen Seegereine Norm brauche man nicht sagte er immer

Soso....braucht man nicht. Na ja, wenn man staatliche Zuschüsse haben will dann wohl eher doch besser nach Norm bauen...ansonsten soll er das doch mal schriftlich mitteilen, dann lässt sich der Regressanspruch leichter durchsetzen.

BTW maßgeblich ist hier die DIN 14092-1. Da gibt es auch eine Regelung zu den Stellplätzen.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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wer hat die GUV 50.05 ?? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt