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RubrikUnfallverhütung zurück
Themawer hat die GUV 50.05 ??17 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz443041
Datum27.11.2007 21:16      MSG-Nr: [ 443041 ]11210 x gelesen

Geschrieben von Daniel BalzDa steht unter:

9 Umkleideraum
9.1 Feuerwehrhäuser bis 3 Stellplätze

Wenn die Fläche in der Fahrzeughalle allein nicht genutz werden kann, kommt ein gesonderter Raum in Betracht. Größe: maximal 1m² je aktivem Feuerwehrangehörigen, höchstens jedoch 20m².


Verstehe ich das richtig?
Für Feuerwehrhäuser in RLP soll also das Umkleiden in der Fahrzeughalle der Regelfall sein.
Ein extra Umkleideraum kommt nur dann in Betracht, wenn das nicht geht.
Und dieser extra umkleideraum darf, egal wieviele Leute sich darin ihren Spind haben sollen maximal 20qm groß sein?


Manuel



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