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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | wer hat die GUV 50.05 ?? | 17 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 443041 | ||
Datum | 27.11.2007 21:16 MSG-Nr: [ 443041 ] | 11210 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Balz Da steht unter: Verstehe ich das richtig? Für Feuerwehrhäuser in RLP soll also das Umkleiden in der Fahrzeughalle der Regelfall sein. Ein extra Umkleideraum kommt nur dann in Betracht, wenn das nicht geht. Und dieser extra umkleideraum darf, egal wieviele Leute sich darin ihren Spind haben sollen maximal 20qm groß sein? Manuel | ||||
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