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RubrikUnfallverhütung zurück
Themawer hat die GUV 50.05 ??17 Beiträge
AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz443047
Datum27.11.2007 21:40      MSG-Nr: [ 443047 ]11070 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Manuel SchmidtFür Feuerwehrhäuser in RLP soll also das Umkleiden in der Fahrzeughalle der Regelfall sein.
Ein extra Umkleideraum kommt nur dann in Betracht, wenn das nicht geht.
Und dieser extra umkleideraum darf, egal wieviele Leute sich darin ihren Spind haben sollen maximal 20qm groß sein?


Für Gerätehäuser bis 3 Stellplätzen soll das wohl so sein! Die Richtlinie ist allerdings schon von 12/1993... aber danach wird scheinbar heute noch gefördert...

MfG

Daniel



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