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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen' | 29 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 443412 | ||
Datum | 29.11.2007 11:05 MSG-Nr: [ 443412 ] | 8816 x gelesen | ||
Geschrieben von Axel Rauch Gehe mal davon aus, das die Einbahnstraße eine Zufahrtstraße ist, die zur Einbahnstraße deklariert wurde, um sie als Parkstraße zu nutzen.Und? Die Beschilderung ist verbindlich, egal was da vorher war und später sein wird. Geschrieben von Axel Rauch ob ein Rechtsverdreher einem da ein Strick draus drehen kann so nach dem Motto " Wenn Sie schonmal da waren, hätten Sie Herrn XX auch anhalten und auf die Einbahnstraße hinweisen können".Das als Aufgabe der FW zu sehen, wird der schon Interpretationsschwierigkeiten bekommen. Außerdem sind die wirklich verbindlichen Zeichen (und Zeichengeber) in der StVO explizit geregelt. Das wird dem Rechtsverdreher die Arbeit noch etwas erschweren. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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