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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BayFwG verabschiedet | 21 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 443454 | ||
Datum | 29.11.2007 12:56 MSG-Nr: [ 443454 ] | 6434 x gelesen | ||
Geschrieben von Falk Schlüsener wo steht es denn im Gesetzentwurf, dass keine verbindliche Hilfefrist festgeschrieben worden ist? Ich habe mir den Gesetzentwurf angesehen und nichts gefunden. Die Hilfsfrist stand im ursprünglichen Entwurf noch drin und wurde auf Drängen des Städte- und Gemeindetages wieder rausgenommen. Ebenso fand sich auch die Möglichkeit der Bildung von Zweckverbänden im ursprünglichen Entwurf. Das wäre in meinen Augen die sinnvollste Neuerung in diesem Gesetzesentwurf gewesen, wurde aber leider von unserem betriebsblinden LFV wieder mal vermasselt. Mittlerweile sehe ich diesen Verband nur noch als Klotz am Bein. Gruß Peter | ||||
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