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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Welche Feuerwehr besitzt farbige Helme | 62 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 443519 | ||
Datum | 29.11.2007 19:01 MSG-Nr: [ 443519 ] | 20402 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Michael Bleck Christian fragte eingangs nach der Kennzeichnung von Dienstgraden und da macht es durchaus Sinn. Ich denke nicht. Dies würde voraussetzen, dass einer Qualifikation (z.B. Gruppenführer) speziell ein (Mindest-)Dienstgrad sofort mit der Ernennung zum Grupperführer verliehen wird. Allerdings ist es teilweise so, dass zu einer Beförderung (=Erlangung Dienstgrad) bspw. eine bestimmte Anzahl von Diensjahren erforderlich ist. D.h. der Gruppenführer darf u.U. diese Funktion zwar ausüben, hat allerdings den erforderlichen Dienstgrad nicht, wäre als nicht gekennzeichnet. Weiteres Problem: Was ist, wenn derjenige zwar mal Gruppenführer war, auch den entsprechenden Dienstgrad hat, aber die Funktion nicht mehr ausübt? Darf er dann den Helm behalten? Den erforderlichen Dienstgrad hätte er ja. Daher halte ich nur die Kennzeichnung der Qualifikation (GF, ZF, VF) für effektiv, allerdings nicht die Kennzeichnung des Dienstgrades. Die Kennzeichnung mittels Helmfarbe ist natürlich im Vergleich zu den sonst üblichen Streifen eine kostenintensivere Variante. Funktionskennzeichnung E-Stelle: Weste MkG Sascha | ||||
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