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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Anforderungen an eine Werkfeuerwehr | 17 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 443578 | ||
Datum | 29.11.2007 21:33 MSG-Nr: [ 443578 ] | 11124 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Mosel das ist eine Richtlinie in Rahmen der BAU-Vorschriften im Prinzip vollkommen richtig! Jedoch: Einige Bauvorhaben (insbesondere Industriebauten wie Raffinerien, Chemiebetreibe, etc.) können gar nicht nach Länderbaurecht sondern nur nach Industriebaurichtlinie erbaut werden und fallen aufgrund Ihrer notwendigen baulichen Gestalltung (Größe, Brandabschnitte und/oder Brandbekämpfungsabschnitte) in eine Sicherheitskategorie welche eine Werkfeuerwehr zwingend erforderlich machen. Somit dann doch wieder eine allgemeine Anforderung :-) Ausserdem steht ja in den meisten (wenn nicht sogar allen) "Brand"-Gesetze der Länder etwas zu Werkfeuerwehren. Das diese bei besonderen Gefahren (Brand- oder Explosionsgefahr oder anderen besonderen Gefahren) zum aufstellen einer Werkfeuerwehr verpflichen werden können. Aber wie bereits oben erwähnt: Im großen und ganzen nur eine Bauvorschrift. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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