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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | q.e.d., war: Beförderungen zum ersten Hauptfeuerwehrmann/-frau | 52 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen | 444355 | ||
| Datum | 03.12.2007 16:13 MSG-Nr: [ 444355 ] | 19514 x gelesen | ||
Geschrieben von Philip Krause Über den militärischen Dienstgrad werden auch Befehl und Gehorsam, Grußpflicht und teilweise der Verantwortungsbereich geregelt Soweit mir das aus meiner lange vergangenen Militärzeit noch in Erinnerung ist, gilt das aber nur zwischen den Dienstgrad-"Klassen". So hat ein Hauptgefreiter z.B. keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber einem Gefreiten (beides Mannschaftsdienstgrade). Das gleiche gilt für das "Recht auf den Gruß". Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | ||||
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