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Gesetzliche Unfallversicherung
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
Thema1/2 Jahrprüfung bei Atemschutzgeräten14 Beiträge
AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW445906
Datum09.12.2007 18:53      MSG-Nr: [ 445906 ]9007 x gelesen

Hallo,

nachzulesen ist das alles im R 190 der GUV (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jsp),
unter Instandhaltungs- u. Prüffristen steht beim PA folgendes: nach jedem Gebrauch / halbjährlich.
Das heißt, wenn ein PA ein halbes Jahr nicht gebraucht wurde, er zur Prüfung muss. Ich hoffe das ihr die PA öfters benutzt und danach zur Prüfung bringt. Dann erübrigt sich die halbjährliche Prüfung von alleine.
mfg a.kaiser



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1/2 Jahrprüfung bei Atemschutzgeräten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt