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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | 3teilige Multi-Funktionsleiter | 13 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 447632 | ||
Datum | 18.12.2007 10:31 MSG-Nr: [ 447632 ] | 9169 x gelesen | ||
Hallo, die Multifunktionsleiter kann durchaus zulässig sein, wenn sie ein gleichwertiger Ersatz für die 4-teilige Steckleiter ist. Im Wesentlichen ist dabei die (mittlerweile in allen Bundesländern) bauordnungsrechtlich relevante Rettungshöhe von 8m bis zur anleiterbaren Stelle zu beachten. Da diese Multifunktionsleiter ebenso wie die Steckleiter nach EN 1147 geprüft ist, steht aus technischer Sicht wohl nichts gegen den Ersatz, wenn die erforderliche Länge erreicht wird. und dies ist wohl bei einer 4-teiligen Multifunktionsleiter mit Aufsteckteil der Fall. Somit ist die entsprechende Anzahl Teile vorzuhalten. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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