| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Auswertung, war: Ibbenbüren - Stand der Untersuchung? | 21 Beiträge |
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 447648 |
| Datum | 18.12.2007 12:07 MSG-Nr: [ 447648 ] | 6270 x gelesen |
| Infos: | 17.12.07 Feuerwehrmann bei Brandbekämpfung tödlich verletzt: Bericht der Untersuchungskommission veröffentlicht
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Sven Kellerb) 5 Bier in 4 Stunden mit anschließend 2,5 Stundes Schlaf bis zum Alarm...
Ich habe laut promillerechner.de, wenn ich 8 bis 12 5 Bier trinke, um 00.16 Uhr die höchste BAK von 1,2 Promille. D.h. bin absolut fahruntauglich*, nach 2.5 h Schlaf ändert sich das nicht allzuviel.
Ich bin bei einem Einsatz zu dieser Zeit absolut einsatzuntauglich. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass dies lt. deiner Aussage von einem Großteil anders gesehen wird.
Auf die Gefahr hin mich jetzt unbeliebt zu machen, würde ich trotzdem behaupten das der Vergleich etwas hinkt.
Im Unterschied zu deinen o.g. Beispielen kann der normalo FM(SB) nicht sagen ich hatte jetzt bspw. 24 Stunden Dienst habe habe und nach mir die Sinnflut...
Nochmal die Frage: Was ist an deren Einsatz anders, als an unserem? Was berechtigt uns, einsatzuntauglich an der Einsatzstelle (d.h. dem Kunden gegenüber) aufzutreten? Es verlangt niemand, als ehrenamtlicher FA ständig nüchtern zu sein. Nur muss von diesem erwarten werden können, dass er auch nein zum Einsatz sagen kann. Eben z.B. dann, wenn er alkoholisiert ist. Was das mit Elitefeuerwehr zu tun haben soll, verstehe ich nicht.
* Quelle: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/alkohol/content_01_02.html
MkG Sascha
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| | 17.12.2007 11:12 |
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Chri7sti7an 7F., Tecklenburg Ibbenbüren - Stand der Untersuchung? WAR: Kellerbrand in Uni-Gebäude.. | |