Tach, Post!
Geschrieben von Sven Walbrecht....und mal ganz ehrlich. warum darf ein LKW fahrer laut EU 56 stunden in der woche arbeiten?
Darf er nicht. Zwar läßt Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung 561/2006 tatsächlich bis zu 56 h lenkzeit in einer Woche zu, aber bereits Absatz 3 schränkt das wieder soweit ein, dass die Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten darf.
Im Klartext: Bei einer Lenkzeit von 56 h in der ersten Woche beträgt die maximale Lenkzeit in der zweiten Woche 34 h, macht im Schnitt 45 h / Woche.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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