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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis | 26 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 450143 | ||
| Datum | 29.12.2007 16:34 MSG-Nr: [ 450143 ] | 8431 x gelesen | ||
1. Nein! Die Rechtsprechung ist da eindeutig! Die Fahrt zum Gerätehaus ist dann klar ein Verstoß gegen § 21 StVG. 2. Auch das Fahren mit dem Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle ist rechtlich auch als Verstoß gegen den § 21 StVG zu sehen. Die Rechtfertigungsgründe des Rechtfertigenden oder Entschuldigen Notstands heranzuziehen ist in der heutigen Zeit wohl nur noch im besonderen Einzelfall zu begründen. Da reicht die höchste Eile und ein Wohnungsbrand mal definitiv nicht! Die Rechtsprechung hat auch hierzu schon Musterurteile gefällt. Er ist ja nicht der Einzige der fahren kann oder man kann die Gefahr auch durch andere Mittel (z. B. Überlandhilfe, Verpflichten eines Bürgers mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse u.s.w. ) Ich würde ihm vom Fahren dringend abraten, da er sich klar einer Straftat nach dem StVG schuldig macht und im Falle des "Erwischtwerdens" für längere Zeit per Pedes unterwegs sein dürfte. Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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