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RubrikEinsatz zurück
ThemaFahren ohne gültige Fahrerlaubnis26 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz450148
Datum29.12.2007 16:47      MSG-Nr: [ 450148 ]8304 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Benjamin Burgunder1. Bei einem Einsatz unserer FF darf ein Kamerad trotz entzogener Fahrerlaubnis sich mit seinem PKW zur Wache bewegen um dort am Einsatzgeschen teilzunehmen.

Nein, das ist ein Irrglaube

Geschrieben von Benjamin Burgunder2. Falls bei einem Einsatz kein Maschinist (Klasse 2 / C) zur Verfügung steht und es ist höchste Eile geboten (z.B. Wohnungsbrand), darf man trotz fehlender/Nicht erworbener Fahrerlaubnis ein Feuerwehrfahrzeug bewegen.

Nein, auch das ist ein Irrglaube

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Plätzen usw. geführt werden. Es gibt keinen Notstand der dies heute rechtfertigen würde.
Alle andere wurde ja schon gesagt.

Ich möchte nur mal wissen wer solche gefährlichen Legende, Sagen und Dichtungen in Umlauf bringt.

Gruß vom Berg

Jakob


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