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RubrikEinsatz zurück
ThemaFahren ohne gültige Fahrerlaubnis26 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz450206
Datum29.12.2007 18:59      MSG-Nr: [ 450206 ]8261 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Dennis EdnerStimmt, dass so etwas real mal passiert ist sehr, sehr unwahrscheinlich, trotzdem ist es kein Irrglaube.

Welcher Notstand rechtfertigt:

Geschrieben von Benjamin Burgunder2. Falls bei einem Einsatz kein Maschinist (Klasse 2 / C) zur Verfügung steht und es ist höchste Eile geboten (z.B. Wohnungsbrand), darf man trotz fehlender/Nicht erworbener Fahrerlaubnis ein Feuerwehrfahrzeug bewegen.

Nicht erworbener Fahrerlaubnis, da stinkt der Fisch aber gewaltigt. Dies würde unter Umständen bedeuten, dass ein20 Jähreiger FE-Inhaber der Klasse B ein Fahrzeug über 3,5 to führen dürfte. Wo bleibt der Aufschrei den man immer dann hört wenn jemand nach einer Ausnahmeregelung für (Feuerwehrführerschein) fragt?

Zur fehlenden FE. Wenn die betreffende Person also vorrübergehend ohne Führeschein ist. Die Person hatt zwar die Ausbildung auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp, darf diesen aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Hier haben wir zwei grundverschiedene Vorraussetzungen.

Das eine "unausgebilete" Kraft ein Fahrzeug bewegt ist absolut abzulehnen. Welcher Notstand rechtfertgit die Gefährdung von Einsatzkräften und unbeteiligten Personen? Wer eine Golf fahren "kann/darf", kann/darf noch lange keine MAN 19....hastenichgesehen bewegen.

Anders kann es mit einer "ausgebildeten" Kraft aussehen. aber hier stellt sich doch die Frage ob man überhaupt rechtlich sicher beurteilen kann ob ein solcher Notstand vorliegt der einen klaren Verstoß gegen bestimmte Paragraphen rechtfertigen würde.
Wie oft war denn ein gemeldeter Wohnhausbrand "nur" ein Müllcontainer im Hinterhof? Wie oft standen schon die "eingeklemmten" Personen verdattert um das Unfallfahrzeug?

Was ich damit sagen will, ich kann doch erst vor Ort sehen ob ein solcher Notstand vorliegt. Davon mal ab, wer fährt das Fahrzeug denn zurück zum Gerätehaus? Denn dieser Teil der "Einsatzfahrt" dürfte sich unmöglich mit einem gerechtfertigten Notstand begründen lassen.

Meine Meinung, keine Fahrerlaubnis, keine Einsatzfahrt als Kraftfahrer. So bleibt man auf der sicheren Seite. Denkt auch bitte mal daran was passiert, wenn etwas passiert.

GRuß vom Berg

Jakob


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 29.12.2007 19:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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