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Strafgesetzbuch
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
RubrikEinsatz zurück
ThemaFahren ohne gültige Fahrerlaubnis26 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW450233
Datum29.12.2007 22:29      MSG-Nr: [ 450233 ]8286 x gelesen

Geschrieben von Henning KochEs würde mich sehr wundern, wenn §34 StGB abgeschafft worden wäre, dementsprechend muss man einer so pauschalen Aussage entschieden wiedersprechen.

Es sind immer Situationen denkbar, wo im Einzelfall (!) die Fahrt zur Einsatzstelle nicht mit Strafe bedroht ist. Allerdings muss man dann eine wirkliche Einzelfallentscheidung vornehmen, die "höchste Eile geboten" für sich reicht da nicht. Wenn allerdings die Voraussetzungen (gegenwärtige Gefahr, nicht anders abwehrbar) vorliegen, ist IMNSHO gerade beim simplen Fahrverbot die Verhältnismäßigkeitsprüfung relativ leicht zugungsten der Fahrt zu entscheiden: Der Fahrer ist für das Führen des Fahrzeugs ausgebildet und geeignet (sonst wäre ihm die Fahrerlaubnis ja entzogen worden, und er würde sie nicht einfach so nach Ende der Verbotszeit zurück erhalten), so dass durch die Fahrt trotz Fahrverbot nicht solche Gefahren entstehen würden wie bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.


Was von mir auch so gemeint wurde! Im Bereich der Feuerwehr und deren Einsätzen im Zusammenhang mit der Fahrerfrage stellt sich die Möglichkeit allerdings sehr sehr gering dar.


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