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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaSchnell zum Einsatz46 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen451711
Datum03.01.2008 21:25      MSG-Nr: [ 451711 ]14319 x gelesen
Infos:
  • 04.01.08 Bürgerinfo Dachaufsetzer

  • Hallo,

    Geschrieben von Boris RaschkeIn dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz.


    Hää ?

    Hast du eine andere StVO als ich?

    Geschrieben von ---StVO, § 35 Sonderrechte---

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

    1.
    wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
    2.
    im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

    (4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    (6) 1Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. 2Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. 3Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. 4Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

    (7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    §36 spricht im übrigen von den Zeichen der Polizeibeamten

    Ich vermute, du meinst §38. Da heißt es



    Geschrieben von ---StVO, § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht---

    (1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    2Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    (3) 1Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. 2Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. 3Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


    Bitte klär mich über die 7 km/h auf. Woher kommt das?

    Grüße

    Micha



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     03.01.2008 01:16 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
     03.01.2008 01:37 Anto7n K7., Mühlhausen
     03.01.2008 01:52 Lüde7r P7., Kelkheim
     03.01.2008 02:04 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
     03.01.2008 09:22 ., Neuburg
     03.01.2008 10:59 Chri7sti7an 7F., Fürth
     03.01.2008 01:57 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
     03.01.2008 01:59 Denn7is 7E., Menden
     03.01.2008 02:07 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
     03.01.2008 01:45 Dani7el 7N., Malsch-Völkersbach
     03.01.2008 02:01 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
     03.01.2008 12:48 Greg7or 7G., Mannheim
     03.01.2008 02:16 Chri7sto7f S7., Vilseck
     03.01.2008 02:20 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
     03.01.2008 07:56 Fran7k M7., Witten
     03.01.2008 10:57 Chri7sto7f S7., Vilseck
     03.01.2008 12:10 Dani7el 7N., Malsch-Völkersbach
     03.01.2008 12:18 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
     03.01.2008 18:07 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     03.01.2008 18:10 Magn7us 7H., Pöttmes
     03.01.2008 18:16 Mark7us 7P., Traunstein
     03.01.2008 18:20 Seba7sti7an 7W., Linden
     03.01.2008 19:01 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     03.01.2008 19:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.01.2008 19:10 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     03.01.2008 19:20 Chri7sto7f S7., Vilseck
     03.01.2008 21:17 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     03.01.2008 18:39 Alex7and7er 7H., Weissach
     03.01.2008 20:06 ., Grafschaft
     03.01.2008 08:52 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
     03.01.2008 09:53 ., Grafschaft
     03.01.2008 19:12 ., Mühlheim
     03.01.2008 19:19 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     04.01.2008 03:21 ., Mühlheim
     04.01.2008 08:59 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     04.01.2008 17:21 Seba7sti7an 7W., Linden
     03.01.2008 20:05 ., Grafschaft
     03.01.2008 21:25 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     03.01.2008 22:18 Seba7sti7an 7W., Linden
     03.01.2008 22:42 ., Grafschaft
     04.01.2008 11:42 ., Saal a.d. Donau
     04.01.2008 17:56 Katj7a R7., Köln
     04.01.2008 18:03 ., Grafschaft
     04.01.2008 18:13 Katj7a R7., Köln
     04.01.2008 18:40 ., Grafschaft
     09.01.2008 19:03 Katj7a R7., Köln

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