Geschrieben von Bernhard DeimannUVV-Belehrung führt man als verantweortungsvoller JF-Betreuer immer durch, bei jeder Tätigkeit im JF-Dienst sind die JF-Angehörigen auf Unfallgefahren und ihre Vermeidung hinzuweisen. Von einer schematischen Belehrung z.B. am Jahrebeginn mit der Verlesung diverser §§ halte ich nicht.
Für die Kleinen noch weniger als die großen, die stellen dann nämlich noch bei Zeiten kleiner 5 min auf Durchzug. Deshalb bevorzuge ich auch Berhards Methode der Sicherheitsunterweisung jeweils vor der Tätigkeit. Unterweisungsinhalt in Stichworten dokumentieren, Teilnehmer aufschreiben und schon hast Du auch schon Deine "Rechtssicherheit".
Das ganze hat noch einen weiteren Vorteil: Was machst Du mit denen, die die Einmal-im-Jahr-Unterweisung verpasst haben? Ersatztermin kostet Dich wieder unnötig Zeit und die Teilnahme ist immer noch nicht garantiert. Und "einfach ohne" ist spätestens im Schadensfall auch nicht günstig.
Vor Aufnahme der Tätigkeit generell finde ich es sinnvoll, den Jugendlichen im Rahmen der Einkleidung auch etwas zu Ihrer PSA (Zweck, Anwendung, Sichtkontrolle) KURZ zu erzählen und Ihnen ggf. beim Einstellen zu helfen. Dafür würde ich eine Art Checkliste der Unterweisungspunkte erstellen und die Unterweisung ebenfalls damit dokumentieren.
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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