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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | AGBF RLP/SL: Durchführung der Übungen nach FWDV 7 für Führungskräfte | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 452310 | ||
Datum | 04.01.2008 21:20 MSG-Nr: [ 452310 ] | 6367 x gelesen | ||
Entweder richtig oder gar nicht. Geschrieben von Sebastian Krupp Hilft das nicht irgendwo den Führungskräften dabei, die Einsatzbelastungen der AGT besser einzuschätzen, und auch entsprechende Einsatzübungen zu planen? Für die freiwillige Feuerwehr gilt meiner Meinung nach: Die Führungskraft kann zwar den grundsätzlichen Einsatz anordnen, aber die Durchführung liegt letztendlich in den Händen des (ausgebildeten) Trupps. Und der muss die Grenzen erkennen und der Führung mitteilen. Die meisten Führungskräfte (jedenfalls nach meiner Erfahrung) haben den "normalen" Ausbildungsweg genommen, d.h. irgendwann mal AGT-Lehrgang gemacht. Das sollte reichen. Ansonsten zieht man seinen Atemschutzgerätewart zu Rate. Und während der Übung gilt das oben geschriebene. In meiner Zweitwehr hält sich selbst der Wachleiter noch fit in Sachen AGT, d.h. er durchläuft alle erforderlichen Übungen und Untersuchungen. Das aber aus dem Gesichtspunkt das er ja auch mal "hinten" sitzen kann. In meiner "Erstwehr" ist von vier GF nur noch einer AGT-tauglich. Ist aber auch kein Problem. In Sachen BF kenne ich die Einsatzabläufe und -struckturen zuwenig um da ein Urteil abgeben zu können. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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