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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad Niedersachsen | 30 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 453262 | ||
Datum | 08.01.2008 20:13 MSG-Nr: [ 453262 ] | 8780 x gelesen | ||
Hallo, Hier findest du die Mindeststärke-VO, die dazu ein bißchen was sagt. Zu deinen Fragen Geschrieben von Jann Freese Gibt es eigentnlich eine Staffelung wie viele Brandmeister, Löschmeister Hauptfeuerwehrmänner u.s.w. es maximal in einer Wehr geben darf. Nein, nur wieviele es mindestens geben muss. Geschrieben von Jann Freese oder könnte es Theoretisch so sein das die ganze Wehr aus Brandmeistern besteht wenn jeder nach und nach mal Ortbrandmeister war. Ja ! Geschrieben von Jann Freese Ist es mir anderen Funktionen evt. gleich zum Beispiel Truppfühern (Hauptfeuerwehränner), oder ist ab z.b. 6 Hauptfeuerwehrmännern schluss so das wenn jemand die Bedingungen für den Dienstgrad wohl erfüllt aber trotzdem nicht befördert werden kann? Es kann auch mehr als 6 bzw. mehr als die HFM geben, die in der VO erwähnt werden. Beförderungen in dem Bereich bis EHFM liegen im Ermessen des OrtsBM, ab Löschmeister muss dann das ok des Gemeinde/StadtBM vorliegen. Ich hoffe, geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen kurze Info, auch gern per PM. Grüße Micha | ||||
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