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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache u. Verantwortung | 15 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 453793 | ||
Datum | 10.01.2008 21:01 MSG-Nr: [ 453793 ] | 7300 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kai Probst Beseitigt er die Mängel nicht und sind sie so gravierend, daß sie die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, wird die Veranstaltung einfach abgebrochen. Ohne dir im Grundsatz wiedersprechen zu wollen gibt es da ja in der Praxis durchaus sehr interessante Konstellationen: 1. Veranstalter X, Baulastträger und Verantwortlicher für das Veranstaltungsgebäude die Gemeinde Y. Der durch den Brandsicherheitswachdienst der Feuerwehr der Gemeinde Y erkannte Mangel ist eindeutig dem Baulastträger zuzuschreiben und durch den Veranstalter nicht behebbar. oder noch besser 2. Veranstalter ist die Gemeinde Y, Baulastträger und Verantwortlicher für das Veranstaltungsgebäude die Gemeinde Y. Der durch den Brandsicherheitswachdienst der Feuerwehr der Gemeinde Y erkannte Mangel ist eindeutig dem Baulastträger zuzuschreiben und kurzfristig nicht behebbar. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | ||||
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