Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Müssen Frontblitzer synchronisiert sein | 9 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 455146 |
Datum | 15.01.2008 10:35 MSG-Nr: [ 455146 ] | 6790 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Hallo Andreas!
Also laut § 49a StvzO - Lichttechnische Einrichtungen beschreibt diese in Absatz 4:
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometrische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtungen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.
Weiterhin ergibt sich aus der Neuregelung der ECE R-65 (November 2004), das für bestimmte LED-Leuchten die alternierende Blinkfunktion zulässig ist.
Mein Tipp wäre: An den Hersteller wenden und nach der Zulassung fragen.
Das selbe Problem ergab sich bei uns bei LED-Heckblitzern, da ist das aber IMHO egal.
Gruß!
Oliver
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