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RubrikEinsatz zurück
ThemaGasspürgerät17 Beiträge
AutorSimo8n H8., Mönchengladbach / NRW455491
Datum16.01.2008 13:17      MSG-Nr: [ 455491 ]6750 x gelesen

Sorry, mein Fehler. Es muss natürlich heissen:

Bevor jetzt jemand schreit:"Moment, wir haben einen Wasserlüfter (typhoon o.ä.)! Der ist Ex-geschützt!"
Bis jetzt konnte ich alle mit meiner Meinung überzeugen, dass ein Gerät, was offene drehende Teile UND/ODER ein Metallgehäuse hat, nicht Ex-geschützt sein kann. Der Antriebsmotor, ja. Sonst aber nicht.


Mit kameradschaftlichem Gruß
null


So wie bei allen ist das meine persönliche Meinung und so ist sie auch bitte zu verstehen. Meine Meinung ist völlig unabhängig von meinem Beruf oder meines Ehrenamts und hat rein gar nichts damit zu tun. Wenn sich einer durch meinen kurzen, ehrlichen Beitrag beleidigt oder angegriffen fühlt, so ist das nicht meine Absicht. Allerdings sind mir ernst gemeinte und auf AUGENHÖHE geführte Diskussionen wichtig, deswegen nicht beleidigt sein wenn ich mich mal nicht äußer oder antworte! ! !

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 16.01.2008 09:28 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 16.01.2008 09:44 Matt7hia7s H7., Burgheim - Straß
 16.01.2008 12:15 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
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 16.01.2008 13:13 Oliv7er 7S., Dietzenbach
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