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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 456772 | ||
Datum | 21.01.2008 09:14 MSG-Nr: [ 456772 ] | 10947 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz Weigand Lage des Verteilers bei Brandeinsätzen = Beginn des Gefahrenbereichs.Verteiler = Punkt Gefahrenbereich = dreidimensionaler Raum Wie passt das zusammen? Ich warte ja noch auf die Wehr, die ein paar dutzend ausrangierte Verteiler leuchtrot lackiert und weiter vorhält, um bei ihren Einsätzen den Gefahrenbereich vollständig umschreiben zu können, damit mit ruhigem Gewissen weiterhin jedes Kind mitgenommen werden kann ;-) Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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