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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzunfall mit tödlichem Ausgang14 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459968
Datum03.02.2008 14:01      MSG-Nr: [ 459968 ]5109 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Michael Taschke Hab da was zu gefunden das es doch verboten ist !
Doch wie sie es Kontrollieren weiß ich nicht.

Kopfhörer
Radfahrer dürfen keine Kopfhörer benutzen, wenn mit der betriebenen Lautstärke eine Hörbeeinträchtigungen verbunden ist (OLG Köln, Beschluss vom 20.02.1987, Az. Ss 12/87, VRS 73, 148).


Geht man nach § 23 (1) StVO ist alles verboten, was das Gehör beeinträchtigt. Auch der Drache auf dem Beifahrersitz :-)
Allerdings beeinträchtigen Kopfhörer nicht grundsätzlich das Gehör (CAVE: Es gibt durchaus welche, die ähnlich wie Gehörschutzstöpsel wirken! Das garantiert vollen Musikgenuss, aber von der Umwelt kriegt man dann wirklich nix mehr mit), sondern oftmals erst ab einer bestimmten Lautstärke. Auch in dem von dir zitierten Urteil steht nirgendwo, dass Kopfhörer grundsätzlich verboten sind, sondern sie sind dann verboten, wenn mit der betriebenen Lautstärke eine Hörbeeinträchtigungen verbunden ist.
Es wäre reichlich paradox fürs handy erst Freisprecheinrichtungen zu fordern (von denen einige mit Kopfhörer arbeiten. Ich z.B. habe ein Bluetooth-Headset) um anschließend genau das zu verbieten.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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 02.02.2008 11:01 Mich7ael7 T.7, Gladbeck
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 02.02.2008 21:33 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 03.02.2008 09:49 Mich7ael7 T.7, Gladbeck
 03.02.2008 14:01 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 03.02.2008 19:49 Mich7ael7 T.7, Gladbeck
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 04.02.2008 14:28 Mich7ael7 T.7, Gladbeck
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