Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Schutzkappe an Interspiro-Flaschen | 15 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 460389 |
Datum | 05.02.2008 09:29 MSG-Nr: [ 460389 ] | 8014 x gelesen |
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Ulrich Cimolinospannende Frage an die Prüfstelle(n) bzw. die vfdb Ref. 8:
Darf man das überhaupt?
Ist eine feste Veränderung an einem geprüften PA, die nach Auffassung der Exam unzulässig sein dürfte, gleichwohl ggf. die Sicherheit erhöhen könnte.
eieiei... Böse Feuerwehr
Ja das mit der Zulassung könnte natürlich ein Problem sein.
Da stellt sich aber die Frage, wie es mit den Beschriftungen durch die Atemschutzwerkstatt ausschaut? Da werden teilweise Nr. und der FF-Name in Geräte und Flaschen geritzt oder graviert usw.
MkG
Jürgen Dichtl
Meine persönliche Meinung!
Meine Feuerwehr
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| 04.02.2008 21:30 |
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Jürg7en 7D., Neukirchen v. W. |
| 04.02.2008 22:33 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 05.02.2008 09:29 |
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Jürg7en 7D., Neukirchen v. W. | |