News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaWann muss man zum Amtsarzt?3 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW460488
Datum05.02.2008 14:54      MSG-Nr: [ 460488 ]5990 x gelesen

Leitet sich aus der allgemeinen Weisungspflicht des jeweiligen Beamtengesezten der Länder, Komunen oder des Bundes ab. Dein Vorgesetzter kann dir also die dienstliche Weisung erteilen den Amtsarzt aufzusuchen und du musst dieser Weisung nachkommen.

Solltest du es nicht machen, ist es ein Verstoß gegen die beschriebene Weisungspflicht.

Siehe z. B.:

§ 56
Dienstunfähigkeit
(1) Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, beobachten zu lassen.


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 05.02.2008 14:47 Mari7o A7., Dresden
 05.02.2008 14:54 ., Kirchheim unter Teck
 06.02.2008 17:22 Mari7o A7., Dresden

1.353


Wann muss man zum Amtsarzt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt