1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hallo,
Geschrieben von Anton Kastnerhast du schon mal versucht, von einer Tageszeitung eine Gegendarstellung zu einem Ereignis einzufordern.
Meines Wissens hat man eine Anspruch darauf, dass eine Gegendarstellung gegen eine Tatsachenbehauptung veröffentlicht wird (egal ob´s stimmt oder nicht)
Geschrieben von Wikipedia Danach kann jede Person und jede Stelle (also z. B. auch eine AG, ein Verein oder eine Behörde), die von einer in den Medien verbreiteten Tatsachenbehauptung betroffen ist, ihre eigene abweichende Darstellung des Sachverhalts im selben Medium kostenlos artikulieren. Allerdings darf die Gegendarstellung wiederum nur Tatsachenbehauptungen (keine Meinungsäußerungen) enthalten.
Geschrieben von Anton KastnerEin Treffen zwischen der Chefradaktion aus Regensburg, der Landkreisführung und den Führungsdienstgraden der beiden Feuerwehren brachte dann das Ergebnis, dass anläßlich einer Großübung mit den beteiligten Feuerwehren positiv über die Zusammenarbeit berichtet wurde.
Das nennt man Öffentlichkeitsarbeit und hätte auch schon im Vorfeld passieren können!
Grüße
Magnus
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