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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr kehrt um... | 76 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 461977 | ||
Datum | 08.02.2008 19:10 MSG-Nr: [ 461977 ] | 17298 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Ho Also bei uns in Bayern hat die IlSt definitiv keine Weisungbefugnis gegenüber der Feuerwehr, nur gegenüber des RDs. Ist auch in Hessen so - "lenken, steuern und koordinieren" ist keine Weisungsbefugnis... Zwischen "biegen Sie mal ab, da ist eine Einsatzstelle" und "ich verbiete Ihnen, weiter zufahren und befehle Ihnen dort hinzufahren" und dem Anspruch auf Einhaltung liegen doch Unterschiede. Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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