Rubrik | Taktik |
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Thema | Dienstanweisung Nagelplattenbinder NRW | 9 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462418 |
Datum | 10.02.2008 15:45 MSG-Nr: [ 462418 ] | 7258 x gelesen |
Infos: | 10.02.08 Schwachpunkt Nagelplattenj-Dachkonstruktion
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Landesfeuerwehrverband
Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
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Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
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Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
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E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
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Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Alexander DeutschHallo, Adrian, danke für den Link, aber die PDF-Datei hatte ich schon. Ich suche eine (Dienst)-Anweisung, die besagt, daß bei einem Feuer mit Nagelplattenbeteiligung (i.d.R. Discounter) ein Innenangriff ohne Menschenleben in Gefahr zu unterbleiben hat.
Eine Dienstanweisung kann nur dein Dienstherr, als die Stadt C-R erlassen.
Geschrieben von Alexander DeutschDiese soll es wohl vom LFV NRW geben, weder auf der Seite des IdF noch auf der LFV-Seite ist aber darüber etwas zu finden.
Der LFV kann das nicht. Wie auch?
Hier ist also sowohl die Feuerwehrführung als auch der Einsatzleiter gefragt.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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