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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusnahme von Fw-Fahrzeugen bei ausgesprochenem Fahrverbot8 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz463842
Datum15.02.2008 18:59      MSG-Nr: [ 463842 ]5333 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyDas OLG war der Ansicht, dass Anlass zur Überprüfung im Rahmen des Verhältnismäßgkeitsgrundsatzes bestanden hätte, bei einem Feuerwehrbeamten das Führen von Feuerwehrfahrzeuge im weiteren Sinn vom Fahrverbot auszunehmen und es insoweit zur "Einwirkung auf den Betroffenen" ausgereicht hätte, ihm einen Denkzettel dahingehend zu verpassen, dass er nur private Fahrzeuge für die Dauer des Fahrverbotes nicht führen darf, FW-Fahrzeuge jedoch weiterhin.

Und jeder andere, der beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, hat Pech und verliert seinen Job. Tut mir leid, aber da würde ich noch eher bei einer FF, die knapp an Fahrern und Personal ist (vor allem tagsüber) eine Ausnahmeregelung gelten lassen, aber nicht bei einer BF. Dort sollte es nun wirklich kein Problem sein, einen anderen als Fahrer einzuteilen.

Gruß,
Michael



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 15.02.2008 17:52 Katj7a R7., Köln
 15.02.2008 17:59 ., Nordheim
 15.02.2008 18:59 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.02.2008 19:54 ., Nordheim
 16.02.2008 09:36 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 16.02.2008 09:56 ., Nordheim
 16.02.2008 14:11 ., Westerwald
 16.02.2008 05:09 Jürg7en 7H., Herne

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