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Hallo,
Geschrieben von Katja MidunskyDas OLG war der Ansicht, dass Anlass zur Überprüfung im Rahmen des Verhältnismäßgkeitsgrundsatzes bestanden hätte, bei einem Feuerwehrbeamten das Führen von Feuerwehrfahrzeuge im weiteren Sinn vom Fahrverbot auszunehmen und es insoweit zur "Einwirkung auf den Betroffenen" ausgereicht hätte, ihm einen Denkzettel dahingehend zu verpassen, dass er nur private Fahrzeuge für die Dauer des Fahrverbotes nicht führen darf, FW-Fahrzeuge jedoch weiterhin.
Und jeder andere, der beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, hat Pech und verliert seinen Job. Tut mir leid, aber da würde ich noch eher bei einer FF, die knapp an Fahrern und Personal ist (vor allem tagsüber) eine Ausnahmeregelung gelten lassen, aber nicht bei einer BF. Dort sollte es nun wirklich kein Problem sein, einen anderen als Fahrer einzuteilen.
Gruß,
Michael
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