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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Gasintox und Versicherung | 18 Beiträge | ||
| Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 463894 | ||
| Datum | 15.02.2008 21:42 MSG-Nr: [ 463894 ] | 5212 x gelesen | ||
Geschrieben von Julian Holsing Atemgifte mit erstickender Wirkung Julian, gut, dann etwas in die Tiefe: Atemgifte Reiz-und Ätzwirkung = Schädigung der Atemwege, OK? Atemgifte, die auf das Blut wirken: Da geht es da drum, dass die Blutkörperchen, welche für den Sauerstofftransport zuständig sind gehindert werden, den Sauerstoff zu transportieren. Quizfrage: Welches Atemgift legt sich um den Faktor Sieben eher an als der Sauerstoff? Also sind wir bei der erstickenden Wirkung. Die Mechanik der Atemgifte ist hoch komplex, aber das war nicht mein Thema. Das Thema war die Frage des Kameraden, ob das versicherungspflichtige Unfallgeschehen nur eine mechanische Schädigung sei oder nicht. Und hier ist die Antwort klar: NEIN Bitte glaube mir, wir haben lange Debatten mit unserem Ausbilder geführt, ob eine Atmosphäre mit einem Sauerstoffgehalt weniger 15 Prozent in die Rubrik "erstickende Gase" gehört oder nicht. (15 Prozent ist das absolute Minimum an lebensnotwendigem Sauerstoff) Ganz klar: Wenn wir so eine Situation haben, dann müssen zwangsläufig andere Gase den Sauerstoff verdrängt haben. Der Schluss lautete "Nein" als selbstständige Gruppe Dass da Andere eine abweichende Meinung haben, das ändert letztendlich nichts am Ergebnis. Die Automatik ist sehr kompliziert und da will ich jetzt nicht drauf einsteigen. Ach ja, Nervengifte: Da gibt es die ganze Palette, angefangen von der Blausäure bis über die Kampfgase. Und das ist eine ganze Latte mit Wirkungen auf die Psyche, Lähmungen hervorrufende, Brechreiz und und und.. Wenn wir die noch dazu nehmen, dann müssen wir auch hinzu nehmen: Auf die Haut wirkende Gase (Lost) Müssen wir nicht haben.. Gruß Klaus | ||||
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