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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TSF-W / Landesbeschaffung 2008 Hessen | 60 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 465026 | ||
Datum | 20.02.2008 17:59 MSG-Nr: [ 465026 ] | 19807 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Alexander Sucker Ein Beispiel hier in Deutschland war ein Polizist der einen Entführer wohl etwas massiv angegangen ist und so ein Kind retten konnte. Nö, konnte er damit nicht... Ein Verrwertungsverbot unsauber zustandegekommener Beweise kennt man zwar aus diversen US-Serien, in Deutschland hingegen liegt die Würdigung solcher im Ermessen des Richters. Wenn er meint, es nicht unterstützen zu wollen, dass Ermittlugnsbehörden u.U. ihre Kompetenzen überschreiten und keinen Freibrief für weitere rechtlich nicht gedeckte Ermittlungsmethoden geben will, kann es sein, dass er sie nicht akzeptiert. Einen Anspruch auf eine Nichtverwertung besteht i.a. aber nicht. Gruß, Thorben | ||||
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