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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfotos | 45 Beiträge | ||
Autor | Irak8li 8W., M-Waldtrudering / Haar / Bayern | 465060 | ||
Datum | 20.02.2008 19:39 MSG-Nr: [ 465060 ] | 12239 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Meyer Und wer darf / soll so einen Auftrag geben? Es empfiehlt sich, einen Pool von "Fotobefugten" zu haben. Derjenige, der Fotos macht - vorausgesetzt die Situation lässt das zu, deshalb gibt's nur ganz selten Fotos von Anfangsphasen - sollte das unbedingt dem EL Mitteilen und das OK einholen. An der Einsatzstelle sind Fotos von "Allem" zu Dokumentations- und Ausbildungszwecken absolut OK. Ob ich nun verteilte Innereien auf dem Gleisbett aus fünf verschiedenen Winkeln fotografieren muss ist eine ganz andere Geschichte. Zu Veröffentlichung gibt's über das Rechtliche hinaus sowas wie ein Kodex: keine Toten, keine Kennzeichen, keine genauen Adressen usw. Irakli FWnetz | ||||
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