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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Einsatzfotos | 45 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 465506 | |||
Datum | 22.02.2008 23:07 MSG-Nr: [ 465506 ] | 12151 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Spies Was dürfen diese fotografieren / veröffentlichen ? Alles was nicht die Rechte anderer verletzt. Geschrieben von Oliver Spies Ist die Veröffentlichung auf den "privaten" Homepages der Feuerwehren geregelt ? Man sollte dann immer im Auge behalten wie diese privaten Betreiber der Webseite an die Bilder gekommen sind bzw. in welcher Eigenschaft sie (oder die Ersteller der Bilder) von besagtem Einsatz Kenntnis gelangt haben bzw. in welcher Eigenschaft diese vor Ort waren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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