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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfotos | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 465508 | ||
Datum | 22.02.2008 23:59 MSG-Nr: [ 465508 ] | 12093 x gelesen | ||
Geschrieben von Niclas Börgers § 37 FSHG NW hilft m.E. nicht weiter. Sein Absatz 1 erlaubt die Weitergabe von Behörde zu Behörde. Ja dann ist doch alles in Butter. Regelmäßig bittet die Polizei darum, Bilder zu machen ("...und könnt Ihr die nachher gleich an diese Mailadresse schicken..."), weil diese a) nicht auf jedem Fahrzeug eine Kamera dabei haben b) die vorhandenen Kameras die dann von einem anderen Fahrzeug an die Einsatzstelle gebracht werden nicht immer funktionsfähig sind (Batterien,...) c) nicht jeder potentieller Bediener das in der Praxis aus wirklich kann Also machen wir die Bilder natürlich als Amtshilfe. Die Polizei überläßt uns natürlich dann die Bilder. Alles wird gut ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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