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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Umfang der Abmeldung zur Bewegungsfahrt | 20 Beiträge | ||
Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 466568 | ||
Datum | 27.02.2008 18:25 MSG-Nr: [ 466568 ] | 8279 x gelesen | ||
Ich würde nur dann eine Bewegungsfahrt anmelden, wenn die Einsatzbereitschaft eingeschränkt ist. Dann auch gleich die vorüberehende Alarmplanänderung mitteilen. Wenn dies nicht der Fall ist reicht Status 1 (Frei auf Funk). Wenn ich allerdings keinen Melder am Gürtel habe, der mir jeden möglichen Alarm für das Fahrzeug anzeigt, muss ich die Leitstelle natürlich um Mitteilung über Funk im Alarmfall anweisen. Es ist nämlich nicht so, dass jede Leitstelle von sich aus merkt, dass ein Fahrzeug der gerade alarmierten Feuerwehr im Status 1 ist. | ||||
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